Waffengesetz in Deutschland

WORAUF MÜSSEN WAFFENBESITZER ACHTEN?


Sicherheit geht vor!
Verstauen Sie Ihre Kurzwaffen, Langwaffen oder die Munition unbedingt in dafür geeigneten Tresoren. Waffenschränke werden genau für diesen Zweck gefertigt. Im Deutschen Waffengesetz ist unter § 36 zu lesen:

Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

Die Waffe darf:

  • nicht in die Hände von Unbefugten (Kindern!) gelangen und
  • muss daher so sicher verwahrt werden, dass weder durch Diebstahl oder Neugier etwas passieren kann

Seit 06. Juli 2017 gibt es einige Neuerungen im Deutschen Waffengesetz:
Mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes muss das Sicherheitsbehältnis, in welchem erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition aufbewahrt werden, mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad „0“ entsprechen.

Es gilt allerdings ein Bestandsschutz - das heißt, Sicherheitsbehältnisse nach VDMA 24992, Stand Mai 1995, welche bis zum 05. Juli 2017 erworben wurden, dürfen weiterhin verwendet werden, bis die maximal erlaubte Anzahl von Schusswaffen erreicht ist.

Waffen dürfen nur ungeladen im Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden.
Waffen und Munition dürfen zusammen aufbewahrt werden, d. h.h es muss kein separat absperrbares Innenfach vorhanden sein.

Waffengesetz Deutschland

INFORMATIONEN ÜBER ERFOLGTE ÄNDERUNGEN


Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad „0" UNTER 200 Kilogramm

In einem Sicherheitsbehältnis mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad „0" mit einem Gewicht unter 200 Kilogramm, dürfen folgende maximale Anzahl von Schusswaffen aufbewahrt werden:

  • Bis zu fünf (5) Kurzwaffen
  • Eine unbegrenzte Anzahl an Langwaffen
  • Munition

Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad „0" ÜBER 200 Kilogramm

In einem Sicherheitsbehältnis mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad „0" mit einem Gewicht über 200 Kilogramm, dürfen folgende maximale Anzahl von Schusswaffen aufbewahrt werden:

  • Bis zu zehn (10) Kurzwaffen
  • Eine unbegrenzte Anzahl an Langwaffen
  • Munition

Sicherheitsbehältnis mindestens Widerstandsgrad „1"

In einem Sicherheitsbehältnis mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad „1" dürfen folgende maximale Anzahl von Schusswaffen aufbewahrt werden:

  • Unbegrenzte Anzahl an Kurzwaffen
  • Unbegrenzte Anzahl an Langwaffen
  • Munition

WAFFEN SIND KEIN KINDERSPIEL


Im Hinblick auf Ihre Sicherheit und der in Ihrem Haushalt lebenden Angehörigen empfehlen wir Ihnen für die Waffenlagerung die Anschaffung eines robusten Stahlschrankes. Darin können Sie Munition und Schusswaffen zusammen sowie im geladenen Zustand aufbewahren.

Achtung! Waffen immer versperren, damit Unbefugte, insbesondere Kinder, keinen Zugang haben!

Es ist in Ihrem Interesse, dass niemand Schaden erleidet. Dem geeigneten Aufstellungsort kommt somit eine große Bedeutung zu.
Waffenschränke, zertifiziert nach der Norm EN 1143-1, verfügen bereits ab Klasse 0 über einen geprüften Einbruchschutz.
Sie sind für Privatwerte versicherbar bis € 40.000,--, für gewerbliche Werte bis € 10.000,--. Nach der Norm EN 1143 müssen Waffenschränke mit einem Eigengewicht unter 1.000 kg am Verwendungsort verankert werden.

Sollten Sie sich für einen ungeprüften Waffentresor entscheiden, dann wählen Sie ein Sicherheitsbehältnis, das aus hochwertigen Materialien angefertigt ist. Bezüglich Versicherungsdeckung empfehlen wir Ihnen im Vorhinein ein Gespräch mit Ihrem Versicherungsberater.